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Grundpflege

Menschen, die seit Geburt behindert sind, lernten Pflegehilfen anzunehmen, sich auf Dritte zu verlassen, zu vertrauen und diesen Umstand emotional weitestgehend zu akzeptieren.

Tritt Hilfsbedürftigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ein, stößt die Akzeptanz über den Verlust der eigenen Fähigkeit schnell an ihre Grenzen.

Verständnisvoll, ruhig und beratend wird mit den Kunden eine Pflegeplanung erstellt und ein Vertag abgeschlossen. Voraussetzung ist ein Gutachten über die Hilfsbedürftigkeit des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Ändern sich die Leistungsansprüche wird ein neues Gutachten in Auftrag gegeben.

Neben den gesetzlichen Leistungen können auch Privatleistungen gebucht werden, die dann in Rechnung gestellt werden.

Es wird teamorientiert gearbeitet. Die Pflegezeiten sowie der Personaleinsatz werden an die Bedürfnisse des Kunden angepasst. In Einzelfällen wird die Grundpflege von 2 Mitarbeitern durchgeführt.

Wünsche des Kunden werden der Pflegedienstleitung übermittelt, die diese auf Machbarkeit prüft. Fällt es einem Kunden schwer, komplexe Inhalte zu verstehen, erhält er auf Wunsch Hilfestellung durch das Beratungsteam.

Alle Leistungen werden mit der Pflegekasse des Kunden abgerechnet und erweiterte Leistungen zur Pflege mit den jeweils zuständigen Kostenträgern.

Respekt, Toleranz und fachliches Arbeiten sind selbstverständlich. Geht mal etwas schief, wird das Beschwerdemanagement aktiv. Dieses gilt auf Gegenseitigkeit. Die Kunden können zu Unterstützung auch eine Dritte Person hinzuziehen.

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